Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und hohen Temperaturen weist das Landratsamt Enzkreis darauf hin, dass die Grillstellen in den Wäldern ab sofort nur noch bei geeigneter Witterung genutzt werden dürfen. Maßgeblich ist hierbei der Waldbrand-Gefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes (DWD).
Ab Gefahrenstufe 4 („hoch“) ist die Nutzung sämtlicher Feuer- und Grillstellen in den Wäldern des Enzkreises per Allgemeinverfügung untersagt. Unterhalb dieser Stufe bleibt die Nutzung weiterhin möglich. Die jeweils aktuellen Werte sind unter www.dwd.de/waldbrand abrufbar.
Unabhängig vom Gefahrenindex gilt jedoch: Das Entzünden von offenem Feuer sowie der Einsatz mitgebrachter Holz- oder Gasgrills im Wald oder in einem Umkreis von weniger als 100 Metern zum Waldrand ist grundsätzlich verboten. Ebenso ist das Rauchen im Wald in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober untersagt.
Das Forstamt kündigt verstärkte Kontrollen in den kommenden Tagen an. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern geahndet werden. Die Maßnahme dient dem Schutz von Menschen, Tieren und der wertvollen Waldbestände.
Die Sperrung der Grillstellen gilt bis auf Weiteres. Weitere Informationen sowie die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie unter www.enzkreis.de in der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“.
Quelle: Landratsamt Enzkreis